Echte Alarmanlage vs. „heißt nur so“
„Alarmanlage“ ist in Deutschland kein geschützter Begriff. Jeder darf eine WLAN-Sirene aus dem Baumarkt so nennen. Der Unterschied zu einer zertifizierten Einbruchmeldeanlage (EMA) nach DIN EN 50131 ist jedoch gewaltig – im Alltag und erst recht im Ernstfall.
Kurz gesagt: Nicht der Name entscheidet, sondern ob die Anlage nach einer anerkannten Norm (EN 50131 / VdS) geplant, zertifiziert und fachgerecht installiert ist – und ob sie sich selbst überwacht.
Weder „Alarmanlage“ noch „Sicherheitssystem“ sind rechtlich definiert. Ein Set für 40 Euro mit App und Sirene darf genauso heißen wie eine mehrfach zertifizierte Anlage für ein Juweliergeschäft. Wer schützen will, sollte deshalb nicht auf den Produktnamen achten, sondern auf die zugrunde liegende Norm und die tatsächlich vorhandenen Schutzfunktionen.
Der Fachbegriff für eine „richtige“ Anlage lautet Einbruchmeldeanlage (EMA). Sie folgt der europäischen Normenreihe DIN EN 50131 und ist in Sicherheitsgrade (1–4) eingeteilt.
- Zertifizierte Komponenten nach DIN EN 50131 (bzw. VdS-anerkannt) mit angegebenem Sicherheitsgrad
- Sabotageüberwachung aller Komponenten – auch im unscharfen Zustand
- Notstromversorgung mit Überwachung: Netzausfall wird überbrückt und gemeldet
- Überwachte und verschlüsselte Kommunikation zwischen allen Teilnehmern
- Zwangsläufigkeit: Scharfschalten nur, wenn das Objekt wirklich gesichert ist
- Manipulationssicherer Ereignisspeicher und abgestufte Zugangsberechtigungen
- Fachplanung und Errichtung durch einen zertifizierten Betrieb, mit Abnahme und Dokumentation
- Möglichkeit der Aufschaltung auf eine Notruf- und Serviceleitstelle (NSL)
| Kriterium | Baumarkt / Billig | Zertifizierte EMA |
|---|---|---|
| Normzertifizierung (EN 50131 / VdS) | ✗ meist keine | ✓ nachgewiesen |
| Sabotageschutz | ✗ selten | ✓ durchgängig |
| Batterie- & Verbindungsüberwachung | ✗ oft nicht | ✓ permanent |
| Störsender-/Jamming-Erkennung | ✗ nein | ✓ ja |
| Verschlüsselte Kommunikation | ✗ unklar | ✓ AES o. ä. |
| Notstrom mit Überwachung | ✗ selten | ✓ ja |
| Fachplanung & Abnahme | ✗ Selbstbau | ✓ Errichter |
| Anerkennung durch Versicherer | ✗ häufig nicht | ✓ in der Regel |
Hinweis: Ob eine Anlage im Schadensfall anerkannt wird, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab – im Zweifel vorab mit dem Versicherer klären.