Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen IT.Net Solutions, Inhaber Jörn Schmidt, Zur Heide 41, 16348 Wandlitz (Ortsteil Basdorf) – nachfolgend „Anbieter“ – und seinen Kunden. Der Anbieter tritt auch unter den Marken Turtle-Protect und Alarm-Solutions auf.
(2) Kontakt: Telefon +49 33397 268100, E-Mail info@turtle-protect.com, Internet it-net.solutions / turtle-protect.com / alarm-solutions.de. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE280236872
(3) Diese AGB gelten für (a) den Verkauf von Waren – auch über den Online-Shop des Anbieters – sowie (b) die Planung, Lieferung, Errichtung, Montage, Inbetriebnahme und Wartung von sicherheits- und gebäudetechnischen Anlagen (insbesondere Einbruchmelde-, Videoüberwachungs-, Zutritts-, Brandwarn- und Smart-Home-/KNX-Anlagen) und damit verbundene Dienst- und IT-Leistungen.
(4) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(5) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
(2) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
Teil B – Verkauf von Waren (inkl. Online-Shop)
§ 3 Vertragsschluss im Online-Shop
(1) Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Bestellung dar.
(2) Durch Anklicken des Bestell-Buttons („zahlungspflichtig bestellen“ o.ä.) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Zuvor kann der Kunde seine Eingaben in der Bestellübersicht jederzeit prüfen und mit den üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren.
(3) Der Anbieter bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter die Annahme ausdrüklich erklärt, eine gesonderte Auftragsbestätigung versendet oder die Ware ausliefert.
(4) Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert. Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 4 Preise und Versandkosten
(1) Alle Preisangaben im Online-Shop sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Sie verstehen sich zuzüglich der angegebenen Versandkosten.
(2) Die anfallenden Versandkosten werden dem Kunden vor Abgabe der Bestellung deutlich mitgeteilt.
(3) Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können zusätzliche Zölle, Steuern oder Gebühren anfallen, die der Kunde zu tragen hat.
§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Im Online-Shop stehen folgende Zahlungsarten zur Verfügung: Vorkasse/Überweisung, PayPal, Kreditkarte, Kauf auf Rechnung, SEPA-Lastschrift.
(2) Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennt der Anbieter seine Bankverbindung in der Auftragsbestätigung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von sieben (7) Tagen ohne Abzug auf das angegebene Konto zu überweisen.
(3) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Gegenüber Unternehmern bleibt die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens unberührt.
(4) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen; gegenüber Unternehmern gilt dies auch für Rügen wegen Mangelhaftigkeit.
§ 6 Lieferung, Lieferzeiten, Verfügbarkeit
(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. Sofern nicht anders vereinbart und der Artikel am Lager ist, beträgt die Lieferzeit 2–5 Werktage ab Vertragsschluss, bei Vorkasse ab Zahlungseingang.
(2) Ist ein bestelltes Produkt nicht verfügbar, informiert der Anbieter den Kunden unverzüglich. Bereits erbrachte Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet.
(3) Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, Lieferengpässe bei Vorlieferanten), verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Der Anbieter informiert den Kunden hierüber.
(4) Beim Verkauf an Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an den Kunden über. Beim Verkauf an Unternehmer geht die Gefahr bereits mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Anbieters.
(2) Gegenüber Unternehmern behält sich der Anbieter das Eigentum bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern; er tritt dem Anbieter bereits jetzt die hieraus entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab. Der Anbieter nimmt die Abtretung an.
§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Über dieses Widerrufsrecht informiert die Widerrufsbelehrung in Anhang 1. Ein Muster-Widerrufsformular ist in Anhang 2 beigefügt.
(2) Das Widerrufsrecht besteht – soweit gesetzlich vorgesehen – nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Dies betrifft insbesondere individuell konfigurierte oder zugeschnittene Anlagenkomponenten.
§ 9 Gewährleistung / Mängelhaftung beim Warenkauf
(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften der Mängelhaftung, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Gegenüber Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachen zwei (2) Jahre ab Ablieferung der Ware, bei gebrauchten Sachen ein
(1) Jahr ab Ablieferung.
(3) Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuen Sachen ein (1) Jahr ab Ablieferung; bei gebrauchten Sachen ist die Mängelhaftung ausgeschlossen. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für Rückgriffsansprüche (§ 445b BGB) sowie bei Vorsatz, arglistig verschwiegenen Mängeln und bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben unberührt.
(4) Für Unternehmer gelten die kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB.
(5) Eine über die gesetzliche Mängelhaftung hinausgehende Garantie besteht nur, soweit sie ausdrücklich in der Auftragsbestätigung oder durch eine Herstellergarantie eingeräumt wird. Herstellergarantien lassen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte unberührt.
Teil C – Errichtung von Anlagen (Werkleistungen)
§ 10 Angebot, Auftrag, Leistungsumfang
(1) Für die Planung, Lieferung, Errichtung, Montage und Inbetriebnahme von sicherheits- und gebäudetechnischen Anlagen gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen dieses Teils C für Werkleistungen den Regelungen des Teils B vor.
(2) Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder mit einer Bindungsfrist versehen sind. Der Vertrag kommt durch schriftliche oder in Textform erteilte Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande.
(3) Der Umfang der geschuldeten Leistung ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung des Anbieters einschließlich etwaiger Leistungsbeschreibungen, Pläne oder Pflichtenhefte. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.
(4) Planänderungen, technische Weiterentwicklungen oder die Lieferung gleichwertiger Komponenten (z. B. bei Abkündigung eines Produkts durch den Hersteller) bleiben vorbehalten, soweit sie für den Kunden zumutbar sind und den vereinbarten Leistungszweck nicht beeinträchtigen.
§ 11 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt rechtzeitig und unentgeltlich alle für eine ordnungsgemäße Ausführung erforderlichen Voraussetzungen sicher, insbesondere:
- ungehinderten Zugang zu den Montageorten zu den vereinbarten Zeiten;
- erforderliche bauseitige Leistungen wie Strom-, Netzwerk- und Internetanschlüsse, Leerrohre, Wand- und Deckendurchbrüche sowie geeignete Befestigungsuntergründe;
- vollständige und zutreffende Informationen über vorhandene Leitungen, Verkabelungen, Bausubstanz und bestehende Anlagen sowie – soweit vorhanden – Bau- und Installationspläne;
- die Einholung etwa erforderlicher Genehmigungen Dritter (z. B. Vermieter, Eigentümergemeinschaft, Denkmalschutz).
(2) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Ausführungsfristen angemessen. Mehraufwand und Mehrkosten, die dem Anbieter durch unzutreffende oder unvollständige Angaben des Kunden oder durch fehlende Mitwirkung entstehen – etwa zusätzliche Anfahrten oder unerwartete bauliche Gegebenheiten – sind vom Kunden gesondert zu vergüten.
§ 12 Liefer- und Montagetermine, Ausführung, Verzug
(1) Liefer- und Montagetermine erfolgen nach Vereinbarung und nach technischer Klarstellung des Leistungsumfangs. Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Anbieter ausdrücklich in Textform als verbindlich bestätigt wurden. Andernfalls handelt es sich um voraussichtliche (unverbindliche) Termine.
(2) Damit die Montage problemlos und ohne Verzögerungen durchgeführt werden kann, müssen zum vereinbarten Montagetermin die baulichen und technischen Voraussetzungen erfüllt sein (vgl. § 11). Sind diese Voraussetzungen aus vom Anbieter nicht zu vertretenden Gründen bei Anfahrt nicht erfüllt, werden unverschuldete Wartezeiten sowie die daraus resultierenden erneuten Anfahrten gesondert nach Aufwand berechnet.
(3) Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände (Lieferengpässe, Streik, behördliche Maßnahmen) verlängern Ausführungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
(4) Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig und können gesondert abgerechnet werden, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
§ 13 Vergütung, Anzahlung, Teilrechnungen, Nachträge
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Sofern keine Festpreisvereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Abrechnung der ausgeführten Arbeiten nach Aufmaß zu den jeweils gültigen Stundensätzen und Materialpreisen des Anbieters.
(2) Anzahlung: Mit der Auftragserteilung bzw. zu Montagebeginn stellt der Anbieter 50 % des Auftragsvolumens als Anzahlung in Rechnung. Die Anzahlung ist sofort und ohne Abzug fällig. Der Anbieter ist berechtigt, den Beginn der Lieferung und Montage vom Eingang der Anzahlung abhängig zu machen.
(3) Teilrechnungen: Gemäß Bautenstand bzw. Leistungsfortschritt sind weitere Teilrechnungen
(Abschlagsrechnungen) möglich.
(4) Restzahlung: Der Restbetrag ist nach Fertigstellung/Übergabe und Rechnungslegung sofort und ohne Abzug fällig.
(5) Zusätzlich beauftragte oder infolge geänderter Anforderungen erforderliche Leistungen
(Nachträge) werden gesondert vergütet. Der Anbieter weist auf erkennbar erforderliche Nachträge hin.
§ 14 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der Anlage nimmt der Kunde die Leistung ab. Die Abnahme wird in einem Abnahmeprotokoll dokumentiert; eine Einweisung in die Bedienung erfolgt im Rahmen der Abnahme.
(2) Der Kunde darf die Abnahme bei Vorliegen unwesentlicher Mängel nicht verweigern. Festgestellte Mängel werden im Abnahmeprotokoll vermerkt und vom Anbieter im Rahmen der Mängelhaftung beseitigt.
(3) Nimmt der Kunde eine fertiggestellte Leistung nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist ab, obwohl er dazu verpflichtet ist, gilt die Leistung als abgenommen. Gleiches gilt, wenn der Kunde die Anlage in Gebrauch nimmt (konkludente Abnahme). Gegenüber Verbrauchern gilt die Abnahmefiktion nur, wenn der Anbieter den Verbraucher bei Fristsetzung auf die Folgen einer nicht erklärten Abnahme hingewiesen hat (§ 640 Abs. 2 BGB).
(4) Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Kunden über, und die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt.
§ 15 Eigentumsvorbehalt an Anlagen
(1) Alle gelieferten und installierten Geräte, Anlagen und Materialien bleiben bis zum vollständigen Ausgleich der Rechnung Eigentum des Anbieters, soweit sie nicht durch festen Einbau wesentlicher Bestandteil des Gebäudes geworden sind.
(2) Der Anbieter behält sich an von ihm erstellten Plänen, Konzepten, Konfigurationen und Dokumentationen das Eigentum sowie die Urheber- und Nutzungsrechte vor. Eine Weitergabe an Dritte oder Nutzung außerhalb des Vertragszwecks bedarf der Zustimmung des Anbieters.
§ 16 Widerrufsrecht bei Werkleistungen gegenüber Verbrauchern
(1) Wird der Vertrag über eine Werkleistung mit einem Verbraucher im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. beim Kunden vor Ort) geschlossen, steht dem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung (Anhang 1) zu.
(2) Wünscht der Verbraucher ausdrücklich, dass der Anbieter mit der Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, hat der Verbraucher bei wirksamem Widerruf Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu leisten (§ 357a BGB). Der Anbieter holt ein entsprechendes ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers ein.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung, wenn der Anbieter die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
§ 17 Gewährleistung bei Werkleistungen
(1) Bei Werkleistungen stehen dem Kunden die gesetzlichen Mängelrechte zu. Der Anbieter ist im Rahmen der Nacherfüllung berechtigt, nach seiner Wahl den Mangel zu beseitigen oder die Leistung neu zu erbringen.
(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Arbeiten an einem Bauwerk und bei Leistungen, deren Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht, fünf (5) Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Im Übrigen beträgt sie gegenüber Verbrauchern zwei (2) Jahre und gegenüber Unternehmern ein (1) Jahr ab Abnahme.
(3) Keine Mängelhaftung besteht für Schäden oder Funktionsstörungen, die auf natürlicher Abnutzung, unsachgemäßer Bedienung, eigenmächtigen Eingriffen oder Veränderungen durch den Kunden oder Dritte, fehlender oder unterlassener Wartung, äußeren Einflüssen (z. B. Blitzschlag, Überspannung, Stromausfall, Ausfall von Mobilfunk-/Internetdiensten Dritter) oder auf vom Kunden beigestellten Komponenten beruhen.
§ 18 Wartung und Instandhaltung
(1) Sicherheitstechnische Anlagen bedürfen zur Aufrechterhaltung ihrer Funktions- und Betriebssicherheit einer regelmäßigen Wartung. Der Anbieter weist den Kunden hierauf hin und bietet den Abschluss eines gesonderten Wartungsvertrages an.
(2) Schließt der Kunde keinen Wartungsvertrag ab oder unterlässt er erforderliche Wartungen, entfällt insoweit eine Haftung des Anbieters für hierdurch verursachte Störungen oder Schäden.
Teil D – Gemeinsame Bestimmungen
§ 19 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Ebenso haftet der Anbieter unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(4) Besondere Klarstellung zur Sicherheitstechnik: Einbruchmelde-, Videoüberwachungs- und vergleichbare Anlagen erhöhen die Sicherheit, können Einbrüche, Diebstähle, Sachbeschädigungen oder sonstige schädigende Ereignisse jedoch nicht mit absoluter Sicherheit verhindern. Der Anbieter schuldet die fach- und normgerechte Errichtung und Funktionsfähigkeit der Anlage, übernimmt jedoch keine Gewähr oder Garantie dafür, dass es trotz der Anlage nicht zu Schäden durch Dritte oder durch sonstige Ereignisse kommt. Eine Haftung für solche von Dritten verursachten Schäden ist im Rahmen der vorstehenden Absätze ausgeschlossen.
§ 20 Datenschutz
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Einzelheiten zur Verarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, abrufbar unter https://proshop.alarm-solutions.de/Datenschutz. Bei der Errichtung von Videoüberwachungsanlagen weist der Anbieter den Kunden auf dessen eigene datenschutzrechtliche Pflichten als Verantwortlicher (z. B. Kennzeichnung, Zulässigkeit der Überwachung) hin.
§ 21 Verbraucherstreitbeilegung
Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
§ 22 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts seines gewöhnlichen Aufenthaltsstaates gewährte Schutz entzogen wird.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis 16348 Wandlitz. Der Anbieter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie sämtliche Erklärungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bedürfen der Textform, soweit nicht eine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gegenüber Unternehmern tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(5) Stand dieser AGB: 01.01.2026.
Stand: 01.01.2026