Alarmtechnik der führenden europäischen Hersteller.
Turtle-Protect ist die Markenwelt von Alarm Solutions – Ihrem etablierten Errichter für Alarm-, Video- und Gefahrenmeldetechnik. Wir planen, liefern und installieren Systeme von Jablotron, Satel, Ksenia und Ajax – abgestimmt auf Ihr Objekt, zertifiziert und versicherungskonform.
„Unsere Lösungen. Für Ihre Sicherheit."
Getragen von Alarm Solutions – seit über 12 Jahren.
Hinter Turtle-Protect steht ein erfahrenes, erfolgreiches Errichterunternehmen. Von der Beratung über die Planung bis zur fachgerechten Installation und Wartung kommt alles aus einer Hand – mit nachweisbarer Erfolgsbilanz.
Vier Systeme – eine Philosophie: zuverlässiger Schutz.
Wir beraten herstellerunabhängig und wählen das System, das zu Ihrem Objekt, Budget und Ihren Anforderungen passt.
Als autorisierter Satel-Distributor bieten wir die volle Bandbreite: von der Profi-Zentrale INTEGRA über die kompakte PERFECTA bis zum modernen Funksystem Be Wave und der Hybrid-Zentrale Be Wave Hybrid.
Satel-Welt öffnenDie intuitive Komplettlösung. Das JABLOTRON 100+ verbindet Funk und Draht, lässt sich mit einem Tastendruck bedienen und wird über die MyJABLOTRON-App gesteuert.
Mehr erfahrenlares 4.0 vereint Einbruchschutz und Gebäudeautomation auf einer Plattform – Klima, Licht, Beschattung und Sicherheit in einer eleganten App. Made in Italy.
Mehr erfahrenPreisgekröntes Design trifft auf das Jeweller-Funkprotokoll mit enormer Reichweite und jahrelanger Batterielaufzeit. MotionCam liefert Foto-Verifikation im Alarmfall.
Mehr erfahrenSysteme mischen – ganz nach Anforderung.
Kein Objekt ist wie das andere. Deshalb setzen wir uns nicht auf eine Marke fest, sondern kombinieren Komponenten und Technologien so, wie es für Ihr Objekt am besten passt. Entscheidend ist nicht das Herstellerlogo, sondern die beste Lösung für Ihren Schutzbedarf und Ihr Budget.
Draht & Funk gemischt
Verdrahtete Melder, wo Kabel liegen – Funk, wo im bewohnten Bestand nachgerüstet wird. Hybrid ist die Regel, nicht die Ausnahme.
Herstellerübergreifend
Zentrale des einen Herstellers, Komponenten oder Anbindung eines anderen – wir wählen je Gewerk das jeweils Beste.
Mehr als Einbruchschutz
Alarm ergänzt um Video, Zutrittskontrolle und Smart-Home-Anbindung – zu einem stimmigen Gesamtsystem verbunden.
Beratung, Planung, Installation – aus einer Hand.
Herstellerunabhängig
Wir empfehlen kein Standardprodukt, sondern das System, das objektiv am besten zu Ihrem Objekt passt.
Zertifiziert & förderfähig
Systeme nach DIN EN 50131 – von Versicherungen anerkannt und teils über KfW förderfähig.
Service & Wartung
Vom ersten Konzept bis zur regelmäßigen Wartung – wir begleiten Ihre Anlage über den gesamten Lebenszyklus.
Unsicher, welches System das richtige ist?
In einem kurzen Gespräch klären wir Objekt, Schutzbedarf und Budget – Sie erhalten eine klare Empfehlung.
Produkte direkt online kaufen
Alarmzentralen, Melder, Zubehör und Komponenten unserer Marken finden Sie in unserem Online-Shop – bequem bestellen unter shop.turtle-protect.com.
Satel
Satel entwickelt und produziert seit über 30 Jahren professionelle Alarmsysteme „Made in Europe". Als autorisierter Satel-Distributor deckt Turtle-Protect das komplette Portfolio ab – von der skalierbaren Profi-Zentrale bis zum modernen, funkbasierten Smart-System. Vier Produktlinien, ein gemeinsamer Anspruch: höchste Zuverlässigkeit und Zertifizierung nach EN 50131.
Die vier Satel-Welten im Überblick
Jede Linie ist für ein bestimmtes Einsatzprofil gemacht – wir wählen gemeinsam die passende aus.
INTEGRA / INTEGRA Plus
Profi & Gewerbe- Hybrid: verdrahtet & per ABAX-Funk erweiterbar – bis zu mehreren hundert Meldelinien
- Bis zu 32 Bereiche & getrennte Nutzerrechte – ideal für Firmen, Mehrparteienobjekte, Industrie
- Integrierte Zutrittskontrolle & Gebäudeautomation, Grade 3 möglich
PERFECTA / PERFECTA Plus
Privat & kl. Gewerbe- Ideal für Einfamilienhäuser, Wohnungen, Ladengeschäfte & kleine Büros
- Schnelle Installation, verdrahtet oder per Funk – bestes Preis-Leistungs-Verhältnis
- Bedienung per App (PERFECTA CONTROL) mit Push-Benachrichtigungen
Be Wave
Modernes Funksystem- Bidirektionale, AES-verschlüsselte ABAX2-Funktechnik (868 MHz) mit automatischem Kanalwechsel
- Installation ohne Kabelverlegung – schnell, sauber, auch im Bestand nachrüstbar
- Komplette Steuerung, Programmierung & Diagnose über die Be Wave-App
Be Wave Hybrid
Smart Hub Plus (SH+)- Vereint funkbasierte Be-Wave-Komponenten mit verdrahteten Meldern in einem System
- Dreifach-Kommunikation: LAN, WLAN (2,4/5 GHz) & Dual-SIM LTE – Dual-Path ohne Single Point of Failure
- Automatik-Szenen & Smart-Home-Funktionen, kompakter Hub (160 × 160 × 35 mm)
Was Satel-Anlagen auszeichnet
Made in Europe
Entwicklung & Fertigung in Polen seit 1990 – langfristige Verfügbarkeit von Komponenten und Ersatzteilen.
Skalierbar
Von der kleinen Wohnung bis zum Industrieobjekt – ein durchgängiges System-Ökosystem statt Insellösungen.
Zertifiziert
EN 50131 Grade 2 bis 3 – anerkannt von Versicherern, geeignet für gewerbliche Auflagen.
Redundante Meldung
Dual-Path über IP und Mobilfunk – die Alarmübertragung bleibt bestehen, selbst wenn ein Weg ausfällt.
App-Steuerung
Scharf-/Unscharfschaltung, Push-Meldungen und Diagnose bequem per Smartphone.
Nachrüstbar
Dank Funk-Linien (ABAX/ABAX2) auch im bewohnten Bestand ohne aufwändige Kabelverlegung realisierbar.
Satel-Anlage planen lassen
Als Distributor liefern wir Komponenten und übernehmen die fachgerechte Installation.
Jablotron
Jablotron steht für Alarmtechnik, die sich anfühlt wie ein gutes Konsumprodukt: durchdacht, hochwertig und mit einem Tastendruck bedienbar. Das Flaggschiff JABLOTRON 100+ verbindet verdrahtete und funkbasierte Komponenten in einem Hybrid-System – zentral gesteuert über die MyJABLOTRON-App.
Warum Jablotron
Bedienung per Tastendruck
Scharfschalten mit einem einzigen Knopf oder Chip – so einfach, dass es die ganze Familie zuverlässig nutzt.
Hybrid: Draht & Funk
Verdrahtete und drahtlose Melder frei kombinierbar – passend für Neubau wie Bestand.
MyJABLOTRON App
Steuerung, Verlauf und Live-Status weltweit – inkl. Kamera-Verifikation und Benachrichtigungen.
Zertifiziert & förderfähig
DIN EN 50131 – von Versicherungen anerkannt und über KfW-Programme förderfähig.
Preisgekröntes Design
Melder und Bedienteile gestaltet vom Škoda-Designer Jan Tuček – unauffällig und wertig.
Dual-Path-Meldung
Alarmübertragung über LAN und Mobilfunk (GSM) – doppelt gesicherte Verbindung zur Leitstelle.
Jablotron-Beratung
Wir zeigen Ihnen das System live und planen Ihre Anlage.
Ksenia
Ksenia denkt Sicherheit und Gebäudeautomation zusammen. Die Plattform lares 4.0 steuert Einbruchschutz, Klima, Licht, Beschattung, Bewässerung und Energie über eine einzige, elegante App – eine echte High-End-Lösung „Made in Italy".
Warum Ksenia lares 4.0
Sicherheit + Automation
Eine Zentrale für Alarm und Smart Home – kein Nebeneinander getrennter Systeme.
Eine App für alles
Dashboard, Sicherheit und Smart Home in der ergo-App – inkl. Szenarien, Nutzerrechten und Verlauf.
Sprachsteuerung
Integration von Amazon Alexa und Google Home für komfortable Bedienung.
Energie & Klima
Verbrauchsüberwachung, Lastabwurf und Wochenprogramme für Heizung/Klima integriert.
Design & Qualität
Preisgekröntes italienisches Produktdesign – Technik, die man gerne sichtbar montiert.
Sicheres Funk & Hybrid
Verschlüsselte Funktechnik, kombinierbar mit verdrahteten Bus-Komponenten.
Ksenia für Ihr Objekt
Ideal, wenn Sicherheit und smarte Gebäudetechnik verschmelzen sollen.
Ajax
Ajax hat drahtlose Alarmtechnik neu definiert: ein durchgängig eigenentwickeltes System aus Hardware, Funkprotokoll und App. Das Jeweller-Protokoll erreicht enorme Reichweiten bei jahrelanger Batterielaufzeit – und mit MotionCam gibt es Foto-Verifikation direkt im Alarmfall.
Warum Ajax
Jeweller-Funk
Reichweiten bis ~2.000 m (Freifeld) und bidirektionale, verschlüsselte Kommunikation mit allen Meldern.
5–7 Jahre Batterie
Extrem sparsame Funkmelder – jahrelanger Betrieb ohne Batteriewechsel.
MotionCam Foto-Verifikation
Bewegungsmelder mit Kamera sendet im Alarmfall Fotos – „Einbruchmelder des Jahres 2020".
Preisgekröntes Design
Vielfach ausgezeichnete Produktgestaltung – Technik, die sich elegant ins Interieur einfügt.
Grade 2 zertifiziert
Jeweller- und Fibra-Linie nach DIN EN 50131 Grade 2 – KfW-förderfähig.
Fibra: Hybrid verdrahtet
Mit der Fibra-Linie auch als verdrahtetes System – bis zu 60 h Notstromreserve.
Ajax erleben
Sauber, kabellos, schnell installiert – ideal für Nachrüstung im Bestand.
Lassen Sie uns über Ihr Objekt sprechen.
Erzählen Sie uns kurz, was Sie schützen möchten – wir melden uns mit einer Einschätzung und einem passenden Systemvorschlag.
Ein Online-Kontaktformular folgt mit der finalen WordPress-Seite. Bis dahin erreichen Sie uns direkt über die oben genannten Kontaktwege.
Impressum
Angaben gemäß § 5 DDG
IT.Net Solutions
Inhaber: Jörn Schmidt
Zur Heide 41
16348 Wandlitz (Ortsteil Basdorf)
Deutschland
Der Anbieter tritt auch unter den Marken Turtle-Protect und Alarm-Solutions auf.
Kontakt
Telefon: +49 33397 268100
E-Mail: info@turtle-protect.com
Web: it-net.solutions · turtle-protect.com · alarm-solutions.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz:
DE280236872
Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV
Jörn Schmidt, Anschrift wie oben.
Online-Shop
Unseren Online-Shop erreichen Sie unter shop.turtle-protect.com.
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen IT.Net Solutions, Inhaber Jörn Schmidt, Zur Heide 41, 16348 Wandlitz (Ortsteil Basdorf) – nachfolgend „Anbieter“ – und seinen Kunden. Der Anbieter tritt auch unter den Marken Turtle-Protect und Alarm-Solutions auf.
(2) Kontakt: Telefon +49 33397 268100, E-Mail info@turtle-protect.com, Internet it-net.solutions / turtle-protect.com / alarm-solutions.de. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE280236872
(3) Diese AGB gelten für (a) den Verkauf von Waren – auch über den Online-Shop des Anbieters – sowie (b) die Planung, Lieferung, Errichtung, Montage, Inbetriebnahme und Wartung von sicherheits- und gebäudetechnischen Anlagen (insbesondere Einbruchmelde-, Videoüberwachungs-, Zutritts-, Brandwarn- und Smart-Home-/KNX-Anlagen) und damit verbundene Dienst- und IT-Leistungen.
(4) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(5) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
(2) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
Teil B – Verkauf von Waren (inkl. Online-Shop)
§ 3 Vertragsschluss im Online-Shop
(1) Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Bestellung dar.
(2) Durch Anklicken des Bestell-Buttons („zahlungspflichtig bestellen“ o.ä.) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Zuvor kann der Kunde seine Eingaben in der Bestellübersicht jederzeit prüfen und mit den üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren.
(3) Der Anbieter bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter die Annahme ausdrüklich erklärt, eine gesonderte Auftragsbestätigung versendet oder die Ware ausliefert.
(4) Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert. Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 4 Preise und Versandkosten
(1) Alle Preisangaben im Online-Shop sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Sie verstehen sich zuzüglich der angegebenen Versandkosten.
(2) Die anfallenden Versandkosten werden dem Kunden vor Abgabe der Bestellung deutlich mitgeteilt.
(3) Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können zusätzliche Zölle, Steuern oder Gebühren anfallen, die der Kunde zu tragen hat.
§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Im Online-Shop stehen folgende Zahlungsarten zur Verfügung: Vorkasse/Überweisung, PayPal, Kreditkarte, Kauf auf Rechnung, SEPA-Lastschrift.
(2) Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennt der Anbieter seine Bankverbindung in der Auftragsbestätigung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von sieben (7) Tagen ohne Abzug auf das angegebene Konto zu überweisen.
(3) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Gegenüber Unternehmern bleibt die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens unberührt.
(4) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen; gegenüber Unternehmern gilt dies auch für Rügen wegen Mangelhaftigkeit.
§ 6 Lieferung, Lieferzeiten, Verfügbarkeit
(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. Sofern nicht anders vereinbart und der Artikel am Lager ist, beträgt die Lieferzeit 2–5 Werktage ab Vertragsschluss, bei Vorkasse ab Zahlungseingang.
(2) Ist ein bestelltes Produkt nicht verfügbar, informiert der Anbieter den Kunden unverzüglich. Bereits erbrachte Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet.
(3) Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, Lieferengpässe bei Vorlieferanten), verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Der Anbieter informiert den Kunden hierüber.
(4) Beim Verkauf an Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an den Kunden über. Beim Verkauf an Unternehmer geht die Gefahr bereits mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Anbieters.
(2) Gegenüber Unternehmern behält sich der Anbieter das Eigentum bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern; er tritt dem Anbieter bereits jetzt die hieraus entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab. Der Anbieter nimmt die Abtretung an.
§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Über dieses Widerrufsrecht informiert die Widerrufsbelehrung in Anhang 1. Ein Muster-Widerrufsformular ist in Anhang 2 beigefügt.
(2) Das Widerrufsrecht besteht – soweit gesetzlich vorgesehen – nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Dies betrifft insbesondere individuell konfigurierte oder zugeschnittene Anlagenkomponenten.
§ 9 Gewährleistung / Mängelhaftung beim Warenkauf
(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften der Mängelhaftung, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Gegenüber Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Sachen zwei (2) Jahre ab Ablieferung der Ware, bei gebrauchten Sachen ein
(1) Jahr ab Ablieferung.
(3) Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuen Sachen ein (1) Jahr ab Ablieferung; bei gebrauchten Sachen ist die Mängelhaftung ausgeschlossen. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für Rückgriffsansprüche (§ 445b BGB) sowie bei Vorsatz, arglistig verschwiegenen Mängeln und bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben unberührt.
(4) Für Unternehmer gelten die kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB.
(5) Eine über die gesetzliche Mängelhaftung hinausgehende Garantie besteht nur, soweit sie ausdrücklich in der Auftragsbestätigung oder durch eine Herstellergarantie eingeräumt wird. Herstellergarantien lassen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte unberührt.
Teil C – Errichtung von Anlagen (Werkleistungen)
§ 10 Angebot, Auftrag, Leistungsumfang
(1) Für die Planung, Lieferung, Errichtung, Montage und Inbetriebnahme von sicherheits- und gebäudetechnischen Anlagen gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen dieses Teils C für Werkleistungen den Regelungen des Teils B vor.
(2) Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder mit einer Bindungsfrist versehen sind. Der Vertrag kommt durch schriftliche oder in Textform erteilte Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande.
(3) Der Umfang der geschuldeten Leistung ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung des Anbieters einschließlich etwaiger Leistungsbeschreibungen, Pläne oder Pflichtenhefte. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.
(4) Planänderungen, technische Weiterentwicklungen oder die Lieferung gleichwertiger Komponenten (z. B. bei Abkündigung eines Produkts durch den Hersteller) bleiben vorbehalten, soweit sie für den Kunden zumutbar sind und den vereinbarten Leistungszweck nicht beeinträchtigen.
§ 11 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt rechtzeitig und unentgeltlich alle für eine ordnungsgemäße Ausführung erforderlichen Voraussetzungen sicher, insbesondere:
- ungehinderten Zugang zu den Montageorten zu den vereinbarten Zeiten;
- erforderliche bauseitige Leistungen wie Strom-, Netzwerk- und Internetanschlüsse, Leerrohre, Wand- und Deckendurchbrüche sowie geeignete Befestigungsuntergründe;
- vollständige und zutreffende Informationen über vorhandene Leitungen, Verkabelungen, Bausubstanz und bestehende Anlagen sowie – soweit vorhanden – Bau- und Installationspläne;
- die Einholung etwa erforderlicher Genehmigungen Dritter (z. B. Vermieter, Eigentümergemeinschaft, Denkmalschutz).
(2) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Ausführungsfristen angemessen. Mehraufwand und Mehrkosten, die dem Anbieter durch unzutreffende oder unvollständige Angaben des Kunden oder durch fehlende Mitwirkung entstehen – etwa zusätzliche Anfahrten oder unerwartete bauliche Gegebenheiten – sind vom Kunden gesondert zu vergüten.
§ 12 Liefer- und Montagetermine, Ausführung, Verzug
(1) Liefer- und Montagetermine erfolgen nach Vereinbarung und nach technischer Klarstellung des Leistungsumfangs. Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Anbieter ausdrücklich in Textform als verbindlich bestätigt wurden. Andernfalls handelt es sich um voraussichtliche (unverbindliche) Termine.
(2) Damit die Montage problemlos und ohne Verzögerungen durchgeführt werden kann, müssen zum vereinbarten Montagetermin die baulichen und technischen Voraussetzungen erfüllt sein (vgl. § 11). Sind diese Voraussetzungen aus vom Anbieter nicht zu vertretenden Gründen bei Anfahrt nicht erfüllt, werden unverschuldete Wartezeiten sowie die daraus resultierenden erneuten Anfahrten gesondert nach Aufwand berechnet.
(3) Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände (Lieferengpässe, Streik, behördliche Maßnahmen) verlängern Ausführungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
(4) Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig und können gesondert abgerechnet werden, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
§ 13 Vergütung, Anzahlung, Teilrechnungen, Nachträge
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Sofern keine Festpreisvereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Abrechnung der ausgeführten Arbeiten nach Aufmaß zu den jeweils gültigen Stundensätzen und Materialpreisen des Anbieters.
(2) Anzahlung: Mit der Auftragserteilung bzw. zu Montagebeginn stellt der Anbieter 50 % des Auftragsvolumens als Anzahlung in Rechnung. Die Anzahlung ist sofort und ohne Abzug fällig. Der Anbieter ist berechtigt, den Beginn der Lieferung und Montage vom Eingang der Anzahlung abhängig zu machen.
(3) Teilrechnungen: Gemäß Bautenstand bzw. Leistungsfortschritt sind weitere Teilrechnungen
(Abschlagsrechnungen) möglich.
(4) Restzahlung: Der Restbetrag ist nach Fertigstellung/Übergabe und Rechnungslegung sofort und ohne Abzug fällig.
(5) Zusätzlich beauftragte oder infolge geänderter Anforderungen erforderliche Leistungen
(Nachträge) werden gesondert vergütet. Der Anbieter weist auf erkennbar erforderliche Nachträge hin.
§ 14 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der Anlage nimmt der Kunde die Leistung ab. Die Abnahme wird in einem Abnahmeprotokoll dokumentiert; eine Einweisung in die Bedienung erfolgt im Rahmen der Abnahme.
(2) Der Kunde darf die Abnahme bei Vorliegen unwesentlicher Mängel nicht verweigern. Festgestellte Mängel werden im Abnahmeprotokoll vermerkt und vom Anbieter im Rahmen der Mängelhaftung beseitigt.
(3) Nimmt der Kunde eine fertiggestellte Leistung nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist ab, obwohl er dazu verpflichtet ist, gilt die Leistung als abgenommen. Gleiches gilt, wenn der Kunde die Anlage in Gebrauch nimmt (konkludente Abnahme). Gegenüber Verbrauchern gilt die Abnahmefiktion nur, wenn der Anbieter den Verbraucher bei Fristsetzung auf die Folgen einer nicht erklärten Abnahme hingewiesen hat (§ 640 Abs. 2 BGB).
(4) Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Kunden über, und die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt.
§ 15 Eigentumsvorbehalt an Anlagen
(1) Alle gelieferten und installierten Geräte, Anlagen und Materialien bleiben bis zum vollständigen Ausgleich der Rechnung Eigentum des Anbieters, soweit sie nicht durch festen Einbau wesentlicher Bestandteil des Gebäudes geworden sind.
(2) Der Anbieter behält sich an von ihm erstellten Plänen, Konzepten, Konfigurationen und Dokumentationen das Eigentum sowie die Urheber- und Nutzungsrechte vor. Eine Weitergabe an Dritte oder Nutzung außerhalb des Vertragszwecks bedarf der Zustimmung des Anbieters.
§ 16 Widerrufsrecht bei Werkleistungen gegenüber Verbrauchern
(1) Wird der Vertrag über eine Werkleistung mit einem Verbraucher im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. beim Kunden vor Ort) geschlossen, steht dem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung (Anhang 1) zu.
(2) Wünscht der Verbraucher ausdrücklich, dass der Anbieter mit der Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, hat der Verbraucher bei wirksamem Widerruf Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu leisten (§ 357a BGB). Der Anbieter holt ein entsprechendes ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers ein.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung, wenn der Anbieter die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
§ 17 Gewährleistung bei Werkleistungen
(1) Bei Werkleistungen stehen dem Kunden die gesetzlichen Mängelrechte zu. Der Anbieter ist im Rahmen der Nacherfüllung berechtigt, nach seiner Wahl den Mangel zu beseitigen oder die Leistung neu zu erbringen.
(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Arbeiten an einem Bauwerk und bei Leistungen, deren Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht, fünf (5) Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Im Übrigen beträgt sie gegenüber Verbrauchern zwei (2) Jahre und gegenüber Unternehmern ein (1) Jahr ab Abnahme.
(3) Keine Mängelhaftung besteht für Schäden oder Funktionsstörungen, die auf natürlicher Abnutzung, unsachgemäßer Bedienung, eigenmächtigen Eingriffen oder Veränderungen durch den Kunden oder Dritte, fehlender oder unterlassener Wartung, äußeren Einflüssen (z. B. Blitzschlag, Überspannung, Stromausfall, Ausfall von Mobilfunk-/Internetdiensten Dritter) oder auf vom Kunden beigestellten Komponenten beruhen.
§ 18 Wartung und Instandhaltung
(1) Sicherheitstechnische Anlagen bedürfen zur Aufrechterhaltung ihrer Funktions- und Betriebssicherheit einer regelmäßigen Wartung. Der Anbieter weist den Kunden hierauf hin und bietet den Abschluss eines gesonderten Wartungsvertrages an.
(2) Schließt der Kunde keinen Wartungsvertrag ab oder unterlässt er erforderliche Wartungen, entfällt insoweit eine Haftung des Anbieters für hierdurch verursachte Störungen oder Schäden.
Teil D – Gemeinsame Bestimmungen
§ 19 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Ebenso haftet der Anbieter unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(4) Besondere Klarstellung zur Sicherheitstechnik: Einbruchmelde-, Videoüberwachungs- und vergleichbare Anlagen erhöhen die Sicherheit, können Einbrüche, Diebstähle, Sachbeschädigungen oder sonstige schädigende Ereignisse jedoch nicht mit absoluter Sicherheit verhindern. Der Anbieter schuldet die fach- und normgerechte Errichtung und Funktionsfähigkeit der Anlage, übernimmt jedoch keine Gewähr oder Garantie dafür, dass es trotz der Anlage nicht zu Schäden durch Dritte oder durch sonstige Ereignisse kommt. Eine Haftung für solche von Dritten verursachten Schäden ist im Rahmen der vorstehenden Absätze ausgeschlossen.
§ 20 Datenschutz
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Einzelheiten zur Verarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, abrufbar unter https://proshop.alarm-solutions.de/Datenschutz. Bei der Errichtung von Videoüberwachungsanlagen weist der Anbieter den Kunden auf dessen eigene datenschutzrechtliche Pflichten als Verantwortlicher (z. B. Kennzeichnung, Zulässigkeit der Überwachung) hin.
§ 21 Verbraucherstreitbeilegung
Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
§ 22 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts seines gewöhnlichen Aufenthaltsstaates gewährte Schutz entzogen wird.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis 16348 Wandlitz. Der Anbieter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie sämtliche Erklärungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bedürfen der Textform, soweit nicht eine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gegenüber Unternehmern tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(5) Stand dieser AGB: 01.01.2026.
Stand: 01.01.2026
Widerrufsbelehrung
Anhang 1 – Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag,
- bei einem Kaufvertrag: an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat;
- bei einem Vertrag über mehrere Waren, die Sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die getrennt geliefert werden: an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat;
- bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen: an dem der Vertrag geschlossen wurde.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (IT.Net Solutions, Inhaber Jörn Schmidt, Zur Heide 41, 16348 Wandlitz, E-Mail info@turtle-protect.com, Telefon +49 33397 268100 mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Bei Dienst-/Werkleistungen: Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Anhang 2 – Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: IT.Net Solutions, Inhaber Jörn Schmidt Zur Heide 41, 16348 Wandlitz (OT Basdorf) E-Mail: info@turtle-protect.com
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*): ________________________________________________________________ Bestellt am (*) / erhalten am (*): ____________________________________ Name des/der Verbraucher(s): ________________________________________ Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________________________________ Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ________________ Datum: _______________________
(*) Unzutreffendes streichen.
Datenschutzerklärung
1. Verantwortlicher
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderer nationaler Datenschutzgesetze sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist: IT.Net Solutions, Inhaber Jörn Schmidt Zur Heide 41, 16348 Wandlitz (Ortsteil Basdorf) Telefon: +49 33397 268100 | E-Mail: info@turtle-protect.com Internet: it-net.solutions / turtle-protect.com / alarm-solutions.de
2. Grundlegendes, Rechtsgrundlagen und Begriffe
Diese Datenschutzerklärung informiert über Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb unseres Onlineangebots und der damit verbundenen Websites, Funktionen und Inhalte sowie im Rahmen der Anbahnung und Abwicklung von Verträgen. Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge eine Einwilligung einholen, ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO Rechtsgrundlage. Bei der Verarbeitung zur Erfüllung eines Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Rechtsgrundlage. Zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (z. B. steuerrechtliche Aufbewahrung) dient Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Ist die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen von uns oder Dritten erforderlich und überwiegen nicht die Interessen der betroffenen Person, dient Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.
3. Ihre Rechte als betroffene Person
Ihnen stehen hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten folgende Rechte zu:
- Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO);
- Recht auf Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung unvollständiger Daten (Art. 16 DSGVO);
- Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO);
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO);
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO);
- Recht auf Widerruf einer erteilten Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).
Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage berechtigter Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen diese Verarbeitung Widerspruch einzulegen. Werden Daten zum Zweck von Direktwerbung verarbeitet, haben Sie ein jederzeitiges Widerspruchsrecht ohne Angabe von Gründen.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO)
Sie haben das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren. Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg Stahnsdorfer Damm 77, 14532 Kleinmachnow Telefon: 033203 356-0 | E-Mail: Poststelle@LDA.Brandenburg.de | www.lda.brandenburg.de
4. Aufruf unserer Website, Server-Logfiles und Hosting
Beim Aufrufen unserer Website werden durch den Browser automatisch Informationen an den Server unserer Website gesendet und temporär in sogenannten Server-Logfiles gespeichert. Erfasst werden insbesondere:
- IP-Adresse des anfragenden Endgeräts,
- Datum und Uhrzeit des Zugriffs,
- Name und URL der abgerufenen Datei,
- Referrer-URL (zuvor besuchte Seite),
- verwendeter Browser und ggf. das Betriebssystem sowie der Name Ihres Access-Providers.
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse besteht in der technischen Bereitstellung, Stabilität und Sicherheit der Website. Die Logfiles werden zur Gewährleistung der Sicherheit für 21 Tage gespeichert und anschließend gelöscht, sofern keine sicherheitsrelevanten Ereignisse eine längere Aufbewahrung erfordern.
Hosting
Unsere Website wird bei einem externen Dienstleister gehostet (Hoster IONOS SE, Elgendorfer Straße 57, 56410 Montabaur). Die erhobenen Daten werden auf den Servern des Hosters gespeichert. Mit dem Hoster haben wir einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
5. Cookies und Einwilligungsverwaltung
Unsere Website verwendet Cookies. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Endgerät gespeichert werden. Technisch notwendige Cookies, die für den Betrieb der Website erforderlich sind, werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO bzw. § 25 Abs. 2 TDDDG gesetzt. Alle nicht zwingend erforderlichen Cookies und vergleichbare Technologien (z. B. für Statistik oder Marketing) werden nur mit Ihrer Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TDDDG i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. a
DSGVO eingesetzt. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit über die Cookie-Einstellungen widerrufen.
6. Kontaktaufnahme
Wenn Sie uns per Kontaktformular, E-Mail oder Telefon kontaktieren, verarbeiten wir die von Ihnen mitgeteilten Daten (z. B. Name, Kontaktdaten, Inhalt Ihrer Anfrage), um Ihre Anfrage zu bearbeiten. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, wenn die Anfrage auf den Abschluss oder die Durchführung eines Vertrages gerichtet ist, im Übrigen Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Interesse an der Beantwortung von Anfragen). Wir löschen die Daten, sobald sie für die Erreichung des Zweckes nicht mehr erforderlich sind, bzw. beschränken die Verarbeitung, sofern gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
7. Online-Shop: Kundenkonto und Bestellabwicklung
Bei einer Bestellung in unserem Online-Shop (Shop-System, JTL-Shop) verarbeiten wir die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Daten, insbesondere Anrede, Name, Liefer- und Rechnungsanschrift, E-Mail-Adresse, ggf. Telefonnummer sowie die Bestell- und Zahlungsdaten. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Zur Erfüllung steuer- und handelsrechtlicher Aufbewahrungspflichten speichern wir Rechnungs- und Vertragsdaten für die gesetzlich vorgesehenen Fristen (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO).
8. Zahlungsdienstleister
Zur Abwicklung von Zahlungen arbeiten wir mit Zahlungsdienstleistern zusammen. Je nach gewählter Zahlungsart werden die hierfür erforderlichen Daten an den jeweiligen Dienstleister übermittelt. Eingesetzte Dienstleister: PayPal, Stripe, Bank/SEPA. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragsabwicklung) sowie ggf. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (effiziente Zahlungsabwicklung). Es gelten ergänzend die Datenschutzhinweise des jeweiligen Anbieters.
9. Versand und Versanddienstleister
Zur Lieferung bestellter Waren geben wir die erforderlichen Adress- und ggf. Kontaktdaten an das beauftragte Versand-/Logistikunternehmen weiter (DHL, DPD, UPS). Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Soweit wir Sie zur Sendungsverfolgung über den Versandstatus per E-Mail informieren, erfolgt dies auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder unseres berechtigten Interesses.
10. Datenverarbeitung bei Angebot, Auftrag und Errichtung von Anlagen
Im Rahmen der Anbahnung, Erstellung von Angeboten, Durchführung von Aufträgen sowie der Planung, Errichtung, Inbetriebnahme und Wartung von sicherheits- und gebäudetechnischen Anlagen verarbeiten wir die hierfür erforderlichen Daten unserer Kunden und Ansprechpartner (z. B. Name, Anschrift des Objekts, Kontaktdaten, Angaben zu örtlichen Gegebenheiten und zur Anlage). Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO und – bei gewerblichen Ansprechpartnern – Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Soweit wir im Rahmen von Wartung, Fernzugriff oder Support auf Anlagen unserer Kunden zugreifen, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden (z. B. Videoüberwachungs- oder Zutrittssysteme), handeln wir als Auftragsverarbeiter des Kunden. In diesen Fällen wird mit dem Kunden ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO geschlossen.
11. Speicherdauer und Löschung
Wir verarbeiten und speichern personenbezogene Daten nur so lange, wie es für die Erreichung des jeweiligen Verarbeitungszwecks erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten dies vorsehen. Handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen betragen in der Regel sechs bzw. zehn Jahre. Nach Ablauf der jeweiligen Fristen werden die Daten gelöscht oder die Verarbeitung wird eingeschränkt.
12. Datensicherheit
Wir treffen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um Ihre Daten gegen Manipulation, Verlust, Zerstörung und unberechtigten Zugriff zu schützen. Unsere Website nutzt eine SSL-/TLS-Verschlüsselung zur sicheren Übertragung der von Ihnen übermittelten Daten, erkennbar an „https“ und dem Schloss-Symbol in der Adresszeile Ihres Browsers.
13. Aktualität und Änderung dieser Datenschutzerklärung
Diese Datenschutzerklärung hat den Stand 24.06.26. Durch die Weiterentwicklung unserer Website oder aufgrund geänderter gesetzlicher bzw. behördlicher Vorgaben kann es notwendig werden, diese Datenschutzerklärung anzupassen. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf unserer Website abrufbar.
Stand: 24.06.2026
Was eine echte Alarmanlage ausmacht.
„Alarmanlage“ ist kein geschützter Begriff – vom 40‑Euro‑Baumarkt‑Set bis zur zertifizierten Einbruchmeldeanlage trägt alles denselben Namen. In diesen Factsheets erklären wir verständlich, worauf es wirklich ankommt: Normen, Schutzfunktionen, Technologien und die Fallstricke von Billiganlagen.
Echte Alarmanlage vs. „heißt nur so“
Warum der Name nichts sagt – und woran Sie eine zertifizierte Einbruchmeldeanlage zweifelsfrei erkennen.
Factsheet öffnenDIN EN 50131: Grad 2 vs. Grad 3
Was der „Sicherheitsgrad“ bedeutet, gegen welchen Tätertyp er schützt und was sich konkret unterscheidet.
Factsheet öffnenPflicht-Schutzfunktionen
Sabotageschutz, Batterie- & Verbindungsüberwachung, Anti-Masking, Jamming-Erkennung, Zwangsläufigkeit.
Factsheet öffnenTechnologien: Kabel · Funk · Hybrid
Verkabelt, Funk oder hybrid – die Unterschiede, Vor- und Nachteile und wann welche Technik passt.
Factsheet öffnenFunk ist nicht WLAN
Professionelle Alarm-Funktechnik klar von WLAN abgegrenzt – und warum verschlüsselte Kommunikation zählt.
Factsheet öffnenZertifizierung, Versicherung & Errichter
EN 50131 und VdS, was Versicherer verlangen und warum der Fachbetrieb im Ernstfall entscheidet.
Factsheet öffnenMeldergüte: Warum billige Melder versagen
Magnetkontakt-Trick, Unterkriechen von Bewegungsmeldern und Fehlalarme – mit anschaulichen Praxisbeispielen.
Factsheet öffnenEchte Alarmanlage vs. „heißt nur so“
„Alarmanlage“ ist in Deutschland kein geschützter Begriff. Jeder darf eine WLAN-Sirene aus dem Baumarkt so nennen. Der Unterschied zu einer zertifizierten Einbruchmeldeanlage (EMA) nach DIN EN 50131 ist jedoch gewaltig – im Alltag und erst recht im Ernstfall.
Kurz gesagt: Nicht der Name entscheidet, sondern ob die Anlage nach einer anerkannten Norm (EN 50131 / VdS) geplant, zertifiziert und fachgerecht installiert ist – und ob sie sich selbst überwacht.
Weder „Alarmanlage“ noch „Sicherheitssystem“ sind rechtlich definiert. Ein Set für 40 Euro mit App und Sirene darf genauso heißen wie eine mehrfach zertifizierte Anlage für ein Juweliergeschäft. Wer schützen will, sollte deshalb nicht auf den Produktnamen achten, sondern auf die zugrunde liegende Norm und die tatsächlich vorhandenen Schutzfunktionen.
Der Fachbegriff für eine „richtige“ Anlage lautet Einbruchmeldeanlage (EMA). Sie folgt der europäischen Normenreihe DIN EN 50131 und ist in Sicherheitsgrade (1–4) eingeteilt.
- Zertifizierte Komponenten nach DIN EN 50131 (bzw. VdS-anerkannt) mit angegebenem Sicherheitsgrad
- Sabotageüberwachung aller Komponenten – auch im unscharfen Zustand
- Notstromversorgung mit Überwachung: Netzausfall wird überbrückt und gemeldet
- Überwachte und verschlüsselte Kommunikation zwischen allen Teilnehmern
- Zwangsläufigkeit: Scharfschalten nur, wenn das Objekt wirklich gesichert ist
- Manipulationssicherer Ereignisspeicher und abgestufte Zugangsberechtigungen
- Fachplanung und Errichtung durch einen zertifizierten Betrieb, mit Abnahme und Dokumentation
- Möglichkeit der Aufschaltung auf eine Notruf- und Serviceleitstelle (NSL)
| Kriterium | Baumarkt / Billig | Zertifizierte EMA |
|---|---|---|
| Normzertifizierung (EN 50131 / VdS) | ✗ meist keine | ✓ nachgewiesen |
| Sabotageschutz | ✗ selten | ✓ durchgängig |
| Batterie- & Verbindungsüberwachung | ✗ oft nicht | ✓ permanent |
| Störsender-/Jamming-Erkennung | ✗ nein | ✓ ja |
| Verschlüsselte Kommunikation | ✗ unklar | ✓ AES o. ä. |
| Notstrom mit Überwachung | ✗ selten | ✓ ja |
| Fachplanung & Abnahme | ✗ Selbstbau | ✓ Errichter |
| Anerkennung durch Versicherer | ✗ häufig nicht | ✓ in der Regel |
Hinweis: Ob eine Anlage im Schadensfall anerkannt wird, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab – im Zweifel vorab mit dem Versicherer klären.
DIN EN 50131: Grad 2 vs. Grad 3
Der „Sicherheitsgrad“ nach DIN EN 50131 beschreibt, gegen welchen Tätertyp eine Anlage zuverlässig schützt. Für Wohnhäuser und Gewerbe sind vor allem Grad 2 und Grad 3 relevant.
| Grad | Erwarteter Tätertyp | Typische Objekte |
|---|---|---|
| Grad 1 | Gelegenheitstäter mit einfachsten Mitteln | Geringes Risiko, einfache Wohnobjekte |
| Grad 2 | Täter mit einfachen Werkzeugen und Grundkenntnissen zu Alarmanlagen | Wohnungen, Einfamilienhäuser, kleine Gewerbe- und Büroobjekte |
| Grad 3 | Geübte Täter mit Spezialwerkzeug und tragbarer Elektronik (z. B. Störsendern) | Höherwertige Objekte, Juweliere, Waffen-/Wertschutz, größeres Gewerbe |
| Grad 4 | Hochprofessionelle, geplant vorgehende Täter | Hochsicherheit, KRITIS, national bedeutende Objekte |
Grad 2 ist der übliche Standard für Privathaushalte und kleinere Gewerbeobjekte. Erwartet wird ein Täter mit einfachen Werkzeugen und gewissem Grundwissen. Gefordert sind unter anderem die Überwachung der Zugangspunkte, zertifizierte Melder, durchgängiger Sabotageschutz (Sabotagekontakte für Gehäuse und Leitungen) sowie eine zuverlässige Alarmübertragung. Grad 2 lässt sich sowohl verkabelt als auch mit professioneller Funktechnik umsetzen.
Grad 3 rechnet mit geübten Tätern, die Spezialwerkzeug und tragbare Elektronik – etwa Störsender – einsetzen. Deshalb kommen strengere Anforderungen hinzu:
- Anti-Masking & Reichweitenüberwachung der Melder (Verdecken/Abkleben und Reichweitenreduzierung werden erkannt)
- Erkennung der Demontage von Komponenten aus der Halterung
- Manipulationssichere Verkabelung und verstärkter Sabotageschutz
- Redundante Alarmübertragung über zwei Wege (z. B. IP + Mobilfunk)
- Mehr Code-Kombinationen und höhere Selbstüberwachung des Systems
- Längere und überwachte Notstromreserve
| Merkmal | Grad 2 | Grad 3 |
|---|---|---|
| Erwartete Werkzeuge | einfache Werkzeuge | Spezial- & Elektronikwerkzeug |
| Anti-Masking der Melder | — | ✓ erforderlich |
| Demontage-Erkennung | eingeschränkt | ✓ gefordert |
| Alarmübertragung | ein Weg (überwacht) | zwei Wege / redundant |
| Verkabelung | überwacht | manipulationssicher |
| Notstrom / Selbstüberwachung | Standard | erhöht |
Gut zu wissen: Zertifizierte Funk- und Hybridsysteme (z. B. Jablotron, Satel, Ajax, Ksenia) erreichen je nach Ausführung Grad 2 – mit den passenden Komponenten und Übertragungswegen auch Grad 3. Welcher Grad sinnvoll ist, hängt vom Objekt, Wert und den Versicherungsvorgaben ab.
Pflicht-Schutzfunktionen
Eine normkonforme Einbruchmeldeanlage schützt nicht nur das Objekt, sondern auch sich selbst. Diese Funktionen trennen echte Sicherheit vom Alarm-Spielzeug – sie sorgen dafür, dass Manipulation, Ausfall oder Störung nicht unbemerkt bleiben.
Jede Komponente – Zentrale, Melder, Bedienteil, Sirene – erkennt das Öffnen des Gehäuses und das Abreißen von der Wand, und zwar auch im unscharfen Zustand. So kann ein Täter die Anlage nicht in Ruhe „vorbereiten“. In Grad 3 kommt die Erkennung der Demontage aus der Halterung hinzu.
Bode-Museum, Berlin (2017): Beim Diebstahl der 100-kg-Goldmünze „Big Maple Leaf“ stiegen die Täter durch ein Fenster ein, das laut Staatsanwaltschaft bereits seit 2013 defekt und nicht mehr alarmgesichert war – ein dauerhaft außer Funktion stehender Meldepunkt, der folgenlos blieb. Genau dort fand der Einbruch statt. Die Lehre: Eine gute Anlage meldet zuverlässig, wenn ein Meldepunkt manipuliert, überbrückt oder außer Funktion ist – so bleibt keine Schwachstelle jahrelang unbemerkt.
Funk-Komponenten melden ihren Batteriestand rechtzeitig, bevor sie ausfallen. Die Zentrale besitzt einen Notstromakku, der einen Netzausfall über eine definierte Zeit überbrückt – und dieser Zustand wird überwacht und gemeldet. Bei Billiganlagen fällt eine leere Batterie oft einfach unbemerkt aus.
In der Einbruchsnacht bleibt die Sirene stumm – die Batterie im Melder war seit Wochen leer. Weil die Billiganlage den Batteriezustand nicht aktiv überwacht, hat es niemand bemerkt. Eine normkonforme Anlage hätte den schwachen Batteriestand längst gemeldet und den Ausfall verhindert.
Jede Komponente meldet sich in kurzen Intervallen bei der Zentrale. Bleibt eine Meldung aus – weil ein Gerät entfernt, abgeschirmt oder defekt ist – wird das als Störung erkannt. Genau das fehlt bei einfachem Billigfunk: Dort bleibt ein „totes“ Gerät oft unbemerkt.
Hochwertige Bewegungsmelder erkennen, wenn sie abgeklebt, verdeckt oder besprüht werden, und in Grad 3 auch eine Reduzierung ihrer Reichweite. So kann ein Täter den Erfassungsbereich nicht unbemerkt ausschalten.
Professionelle Funksysteme erkennen den Einsatz von Störsendern (Jammern), die das Funksignal überlagern sollen. Statt einfach „blind“ zu werden, lösen sie eine Störungs- oder Alarmmeldung aus – ein wesentlicher Grad-3-Aspekt und einer der größten Schwachpunkte von WLAN-Billiganlagen.
Zwangsläufigkeit bedeutet: Die Anlage lässt sich nur scharfschalten, wenn das Objekt wirklich gesichert ist – ein offenes Fenster verhindert das versehentliche „Scharf“. Ein manipulationssicherer Ereignisspeicher protokolliert lückenlos jede Bedienung und Meldung, und abgestufte Zugangsebenen (Benutzer, Errichter, Hersteller) stellen sicher, dass nicht jeder alles ändern kann.
Merksatz: Eine gute Anlage bemerkt jeden Versuch, sie auszuschalten – Manipulation, leere Batterie, Funkstörung oder Ausfall. Genau daran scheitern die meisten Billigsysteme.
Technologien: Verkabelt · Funk · Hybrid
Drei Wege führen zum Ziel. Welcher der richtige ist, hängt von Objekt, Bausituation und Budget ab – nicht von der Technik allein. Entscheidend ist die fachgerechte Auswahl und Kombination.
Alle Komponenten sind über Kabel mit der Zentrale verbunden und werden darüber mit Strom versorgt. Vorteile: sehr robust, kein Batteriewechsel, unempfindlich gegen Funkstörungen, langlebig. Ideal im Neubau oder Rohbau, wo Leitungen ohnehin verlegt werden. Nachteil: Im bewohnten Bestand ist das Nachrüsten aufwendiger (Stemmen, Kabelwege).
Melder und Komponenten kommunizieren batteriebetrieben über ein professionelles Funkprotokoll. Vorteile: schnelle, saubere Nachrüstung ohne große Baumaßnahmen, flexibel erweiterbar. Voraussetzung ist, dass Batterieüberwachung, Anwesenheits-/Verbindungsüberwachung, Jamming-Erkennung und Verschlüsselung vorhanden sind – bei Profisystemen ist das gegeben, bei Billigfunk nicht.
Die Kombination aus beidem: verkabelte Melder dort, wo Leitungen liegen oder gut verlegt werden können – Funk dort, wo im bewohnten Bestand nachgerüstet wird. In der Praxis ist Hybrid eher die Regel als die Ausnahme, weil es Robustheit und Flexibilität optimal verbindet.
| Kriterium | Verkabelt | Funk | Hybrid |
|---|---|---|---|
| Nachrüstung im Bestand | aufwendig | einfach | flexibel |
| Batteriewartung | keine | periodisch | teilweise |
| Störsicherheit | sehr hoch | hoch (mit Jamming-Erkennung) | sehr hoch |
| Flexibilität / Erweiterung | begrenzt | hoch | hoch |
| Typischer Einsatz | Neubau/Rohbau | bewohnter Bestand | gemischte Objekte |
Funk ist nicht WLAN
Der häufigste Irrtum lautet „Funk = WLAN“. Professionelle Alarm-Funktechnik hat mit Ihrem heimischen WLAN aber nichts zu tun – technisch, sicherheitstechnisch und in der Zuverlässigkeit.
Der Kern: Profi-Alarmfunk arbeitet auf einem eigenen, überwachten Sub-GHz-Band (z. B. 868 MHz), bidirektional und verschlüsselt. WLAN ist ein universelles Datennetz auf 2,4/5 GHz – nicht für Sicherheitsmeldungen ausgelegt.
Systeme wie Jablotron, Satel (ABAX), Ajax (Jeweller) oder Ksenia nutzen ein dediziertes Funkband (z. B. 868 MHz) mit herstellereigenem Protokoll. Kennzeichen: bidirektionale Kommunikation (jede Meldung wird quittiert), Frequenz-/Kanalwechsel gegen Störungen, sehr geringer Stromverbrauch (Batterielaufzeiten von mehreren Jahren) und eine permanente Überwachung jeder einzelnen Komponente.
Das 2,4-GHz-Band ist überfüllt (Router, Smart-Home, Nachbarn), WLAN-Funk verbraucht viel Strom und ist nicht auf lückenlose Sicherheits-Überwachung ausgelegt. Billiganlagen setzen oft ausschließlich auf WLAN und Cloud – ein einzelner, leicht störbarer Weg. Fällt Router, Internet oder Strom aus oder wird das WLAN gestört, ist die „Anlage“ blind, häufig ohne dass es jemand merkt.
Profisysteme verschlüsseln die Funkkommunikation (z. B. AES) und schützen mit rollierenden Codes gegen das Mitschneiden und Wiedereinspielen von Befehlen („Replay“). So kann ein Angreifer weder mithören noch einen aufgezeichneten „Unscharf“-Befehl erneut senden. Bei ungesicherten Billiganlagen ist genau das eine reale Schwachstelle.
| Merkmal | Profi-Alarmfunk | WLAN-Alarm (billig) |
|---|---|---|
| Frequenzband | dediziert, z. B. 868 MHz | 2,4/5 GHz (geteilt) |
| Kommunikation | bidirektional, quittiert | oft einseitig / cloudbasiert |
| Komponenten-Überwachung | ✓ permanent | ✗ meist nicht |
| Verschlüsselung | ✓ AES o. ä. | unklar / schwach |
| Störsender-Erkennung | ✓ ja | ✗ nein |
| Stromverbrauch | sehr gering (Jahre) | hoch |
| Abhängigkeit | eigenständig | Router/Internet/Cloud |
Zertifizierung, Versicherung & Errichter
Ob eine Anlage im Ernstfall – und bei der Versicherung – wirklich zählt, entscheiden zwei Dinge: die zugrunde liegende Norm und der Fachbetrieb, der sie plant, installiert und wartet.
DIN EN 50131 ist die europäische Normenreihe für Einbruch- und Überfallmeldeanlagen; sie definiert die Sicherheitsgrade 1–4. VdS ist eine deutsche, versicherungsnahe Anerkennung mit eigenen Klassen (u. a. VdS Home sowie die Klassen A/B/C für steigende Anforderungen). Beide zielen auf geprüfte Qualität – welche Anerkennung gefordert ist, hängt vom Objekt und den Vorgaben des Versicherers ab.
Ab bestimmten Versicherungssummen oder Objektarten verlangen Versicherer eine zertifizierte, fachgerecht installierte Anlage – oft mit VdS- oder EN-Nachweis und Abnahme. Eine selbst gebaute Baumarktanlage wird im Schadensfall unter Umständen nicht anerkannt. Die konkreten Anforderungen sollten immer vorab mit dem eigenen Versicherer abgestimmt werden.
Eine Anlage ist nur so gut wie ihre Planung und Installation. Ein zertifizierter Errichter bringt entscheidende Schritte mit:
- Risikoanalyse und normgerechte Planung des passenden Sicherheitsgrades
- Fachgerechte, dokumentierte Installation und Inbetriebnahme
- Abnahme, Einweisung und lückenlose Dokumentation
- Wartung, Instandhaltung und optionale Aufschaltung auf eine Leitstelle
- Errichterverantwortung – ein Ansprechpartner statt Bastellösung
Als erfahrener Errichter in Berlin & Brandenburg planen und installieren wir Anlagen führender Hersteller genau nach diesen Maßstäben.
Meldergüte: Warum billige Melder versagen
Ein Melder ist nur so gut wie seine Technik. Billige Komponenten „funktionieren“ im Laden – versagen aber genau dann, wenn es darauf ankommt. Drei typische Schwachstellen und wie hochwertige Melder sie ausschließen.
Einfache Reed-Magnetkontakte an Tür und Fenster schalten träge und mit großem Ansprechabstand. Das lässt sich überlisten: Wird ein starker Fremdmagnet mit einem Klebepad direkt am Kontakt befestigt, meldet der Sensor dauerhaft „geschlossen“ – die Tür kann geöffnet werden, ohne Alarm auszulösen. Hochwertige, überwachte Kontakte mit engem, definiertem Schaltpunkt und Sabotage- bzw. Fremdfeld-Erkennung verhindern das.
Ein billiger Magnetkontakt schaltet ungenau und mit großem Abstand. Genau das nutzen Täter aus: Mit einem Klebepad wird ein starker Fremdmagnet direkt am Kontakt fixiert. Der Sensor „sieht“ dauerhaft die geschlossene Tür – und löst beim Öffnen keinen Alarm aus.
Billige PIR-Bewegungsmelder haben Erfassungslücken direkt unter sich und in Bodennähe. Wer die Erfassungscharakteristik kennt, kann sich langsam „unterkriechen“. Hochwertige Melder bieten einen Unterkriech-/Kriechzonenschutz, Anti-Masking sowie – wo nötig – echte Tierimmunität, damit weder Täter durchschlüpfen noch Haustiere Fehlalarme auslösen.
Ein billiger Bewegungsmelder hat direkt unter sich einen toten Bereich. Wer die Charakteristik kennt, bewegt sich langsam am Boden und „unterkriecht“ den Melder, ohne erfasst zu werden.
Zu einfache Melder lösen zu früh oder grundlos aus – durch Zugluft, Heizungswärme, Sonnenlicht oder Insekten. Die Folge ist fatal: Nach mehreren Fehlalarmen wird die Anlage abgeschaltet oder nicht mehr ernst genommen. Dual-/Kombimelder (z. B. PIR + Mikrowelle) und hochwertige Sensorik lösen nur bei echter Gefahr aus und halten die Anlage im Alltag zuverlässig scharf.
Ein minderwertiger Melder löst durch Zugluft, Heizungswärme oder Insekten immer wieder grundlos aus. Nach ein paar Fehlalarmen wird die Anlage genervt abgeschaltet oder ignoriert – und schützt im Ernstfall gar nicht mehr.
| Merkmal | Billig | Hochwertig |
|---|---|---|
| Magnetkontakt-Präzision | träge, großer Abstand | enger, definierter Schaltpunkt |
| Fremdmagnet-/Sabotageschutz | ✗ | ✓ |
| Unterkriechschutz | ✗ Lücken | ✓ Kriechzonen |
| Anti-Masking | ✗ | ✓ |
| Fehlalarm-Unterdrückung | gering | Dual-/Kombisensor |
| Tierimmunität | unzuverlässig | gezielt einstellbar |
- Zertifiziert nach EN 50131 mit passendem Grad
- Sabotage- und (bei Kontakten) Fremdfeld-/Fremdmagnet-Erkennung
- Anti-Masking und Unterkriech-/Kriechzonenschutz bei Bewegungsmeldern
- Dual-/Kombisensorik zur Fehlalarm-Unterdrückung
- Einstellbare Tierimmunität statt „aus oder Fehlalarm“
- Aktive Zustands- und Batterieüberwachung durch die Zentrale
Fazit: Der Unterschied liegt selten im Prospekt, sondern in der Technik der Melder. Genau hier trennt sich professionelle Sicherheitstechnik vom Baumarkt-Set – und genau hier beraten wir Sie objektbezogen.